Versichert sind einmalig je versichertem Tier die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist. Kosten für Operationen, Voruntersuchungen oder Nachbehandlungen von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit stehen, werden nicht übernommen.